Am 1.1.2014 ist die Verordnung der FMA, mit der begleitende Maßnahmen zur Verordnung (EU) Nr 575/2013 in Zusammenhang mit der Ausübung von Behördenwahlrechten getroffen werden, in Kraft getreten. Konkret enthält die CRR-Begleitverordnung (CRR-BV) Übergangsbestimmungen bei den Eigenmittelanforderungen, Details zum Markt- und Kreditrisiko sowie Regeln zu Konsolidierung von Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors. Im Vergleich zum Entwurf wurden in der finalen Version einige Änderungen vorgenommen.