vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Ordre-Public-Verstoß iSv Art 26 EuInsVO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2014/1996ÖBA 2014, 124 Heft 2 v. 15.2.2014

§ 34 EO. Art 1, 2, 25, 26, 40, 42 EuInsVO (EG) 1346/2000.

Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!