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FMA richtet Whistleblower-Hotline ein

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2014, 71 Heft 2 v. 15.2.2014

Mit 1.1.2014 hat die FMA eine Hotline eingerichtet, bei der Personen anonym und nicht rückverfolgbar Hinweise zu möglichen Verstößen gegen von der FMA beaufsichtigte Gesetze liefern können. Diese wird mit 1.2.2014 um ein ITgestütztes Hinweisgebersystem erweitert, über das auch ein anonymer Austausch zwischen Behörde und Hinweisgeber zwecks Abklärung zusätzlicher Informationen möglich sein wird. Die Einrichtung der Hotline erfolgte gemäß europarechtlicher Vorgaben. Zu erwähnen ist, dass die FMA gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedem Hinweis nachzugehen. Sollte sich herausstellen, dass die FMA für die Verfolgung bzw Ermittlung unzuständig ist, so hat sie die gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

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