§ 11 KMG
Factsheets sind wegen ihrer nur kurzen und deshalb erkennbar unzureichenden Information im Allgemeinen nicht dazu geeignet, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen und lösen daher auch keine Prospekthaftung aus.
§ 11 KMG
Factsheets sind wegen ihrer nur kurzen und deshalb erkennbar unzureichenden Information im Allgemeinen nicht dazu geeignet, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen und lösen daher auch keine Prospekthaftung aus.