§§ 864a, 915 ABGB
Zwischen Inhaber einer Zusatz(kredit)karte und Bank besteht eine Vertragsbeziehung. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet als primärer Schuldner für die durch ihre Benutzung entstandenen Verbindlichkeiten.
OGH 27. 6. 2013, 1 Ob 95/13x
§§ 864a, 915 ABGB
Zwischen Inhaber einer Zusatz(kredit)karte und Bank besteht eine Vertragsbeziehung. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet als primärer Schuldner für die durch ihre Benutzung entstandenen Verbindlichkeiten.
OGH 27. 6. 2013, 1 Ob 95/13x