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Zur Haftung des Inhabers einer Zusatz(kredit)karte.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2014/1987ÖBA 2014, 60 Heft 1 v. 15.1.2014

§§ 864a, 915 ABGB

Zwischen Inhaber einer Zusatz(kredit)karte und Bank besteht eine Vertragsbeziehung. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet als primärer Schuldner für die durch ihre Benutzung entstandenen Verbindlichkeiten.

OGH 27. 6. 2013, 1 Ob 95/13x

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