§§ 871, 901, 1304 ABGB
Von Irrtumsveranlassung ist auch dann auszugehen, wenn der Anleger eine "Mittelsperson" einschaltet, die ihm die irreführende Werbeaussage übermittelt.
OGH 21. 8. 2013, 3 Ob 65/13z
§§ 871, 901, 1304 ABGB
Von Irrtumsveranlassung ist auch dann auszugehen, wenn der Anleger eine "Mittelsperson" einschaltet, die ihm die irreführende Werbeaussage übermittelt.
OGH 21. 8. 2013, 3 Ob 65/13z