Österreichische Kreditinstitute haben ihren Kunden in der Vergangenheit immer wieder Veranlagungsprodukte angeboten, welche zwar nicht den gängigen wertpapierrechtlichen Klassifikationen – wie Anleihe, Investmentzertifikat oder Aktie – entsprechen, jedoch ungeachtet ihrer oftmals im Personengesellschaftsrecht angesiedelten Rechtsgrundlage als Instrument der Vermögensveranlagung fungierten. Die Frage, ob Kreditinstitute zur Vermittlung derartiger Produkte bzw zur Beratung im Rahmen des Erwerbs überhaupt berechtigt wären, wurde in der Praxis soweit ersichtlich nicht aufgeworfen; schließlich entsprachen bzw entsprechen derartige Instrumente, die sich teilweise auch unter der Sammelbezeichnung "Private Equity" etabliert haben, den Vorstellungen der Bankkunden hinsichtlich der Abrundung einer Portfoliostrategie. Der vorliegende Beitrag geht der aufgrund einer Äußerung der FMA bewirkten Irritation der Marktteilnehmer hinsichtlich des Berechtigungsumfanges von Banken in diesem Zusammenhang auch im Licht des AIFMG nach.