§ 51 Abs 7 VStG (aufgehoben durch BGBl I 2013/33 mit 1.1.2014)
Verjährung gem § 51 Abs 7 VStG bei Erlassung einer (damals) Berufungsentscheidung durch Telefax des UVS. Eine Bescheiderlassung per Telefax ohne Amtssignatur ist seit 1.1.2011 nicht mehr möglich.