§§ 1295, 1489 ABGB
§§ 272, 502 ZPO
Liegt dem Anleger ein aktueller Depotauszug vor, aus dem deutliche Verluste erkennbar sind, die seinen ursprünglichen Erwartungen an das erworbene Produkt widersprechen, ist er in Kenntnis des Primärschadens.
§§ 1295, 1489 ABGB
§§ 272, 502 ZPO
Liegt dem Anleger ein aktueller Depotauszug vor, aus dem deutliche Verluste erkennbar sind, die seinen ursprünglichen Erwartungen an das erworbene Produkt widersprechen, ist er in Kenntnis des Primärschadens.