Gemäß Art 80 CRR hat die EBA die Qualität von Eigenmittelinstrumenten, die Institute in der gesamten Union begeben, zu überwachen. Hierfür haben die zuständigen Behörden der EBA auf deren Ersuchen unverzüglich alle Angaben zu neu begebenen Kapitalinstrumenten, die sie für eine Überwachung der Qualität von begebenen Eigenmittelinstrumenten erforderlich hält, zu übermitteln. Am 7.10.2014 hat die EBA erste Erkenntnisse aus der Überwachung von Neuemissionen von zusätzlichem Kernkapital (AT1) veröffentlicht. Hierfür wurden zwischen August 2013 und Mai 2014 neun Emissionen von AT1-Instrumenten mit einem