Im Oktober 2014 veröffentlichte die FMA eine Reihe von Verordnungsentwürfen zur Anpassung nationaler Regeln an die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben in Zusammenhang mit verschiedenen Meldeanforderungen. Um eine ordnungsgemäße Beurteilung und Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit Vergütungsrisiken gewährleisten zu können, wurde eine Novellierung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) notwendig. Änderungen ergaben sich darüber hinaus für die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung, die an die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr 680/2014 angepasst wird. Mit Außerkrafttreten des § 25 BWG zum 31.12.2014 fallen zudem die entsprechenden Durchführungsverordnungen der FMA im Bereich Liquidität weg.