Bundessparte und Versicherungsverband/VVO sprechen sich grundsätzlich für die Beibehaltung bewährter Vertriebssysteme aus. Im Zuge der MiFID II wurden, unter Vorwegnahme einer Einigung über Versicherungsanlageprodukte in der IMD II, in Änderung der geltenden EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie, Verbraucherschutzbestimmungen zu Versicherungsanlageprodukten (PRIIPs) aufgenommen. Die italienische Ratspräsidentschaft plant, bis November im Rat eine grundsätzliche Einigung zu erreichen. Danach starten die sogenannten Trilogverhandlungen (EP/Kommission/Rat).