Die Richtlinie sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor. EBA hat bereits Entwürfe von Guidelines zur Begutachtung übermittelt (zB early intervention triggers, circumstances failing oder likely to fail, vereinfachte Anforderungen für Sanierungs- und Abwicklungspläne). Die Europäische Kommission hat mittlerweile die Dokumente zu den BRRD-Beiträgen veröffentlicht, welche noch vom Rat und Parlament formell angenommen werden müssen.