Zu dieser BWG-Novelle, die im August 2014 in Kraft getreten ist, konnten zum gerade für die Kredit- und Versicherungswirtschaft, aber auch die Wirtschaft, so wichtigen Thema "Mandatsbeschränkung gemäß §§ 5 und 28a BWG" von der Bundessparte wesentliche Verbesserungen erreicht werden.