§ 25 Abs 1 Z 1 lit a, § 15 Abs 1 und Abs 2 EStG 1988
Eine Bank als Arbeitgeberin hat dann ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse an Mitarbeiterkonten, wenn die entgeltfreie Kontoführung für diese Mitarbeiter keinen Vorteil schlechthin bedeutet, da sie Gehaltskonten zu vergleichbaren Konditionen (insb kostenlose Kontoführung) auch bei anderen Banken erhalten können.