§§ 914, 915, 1000, 1416, 1480 ABGB
Die Zweifelsregel des § 1000 Abs 3 ABGB, wonach Zinsen bei mehrjährigen Kreditverträgen mangels gegenteiliger Vereinbarung jährlich zu zahlen sind, wird von einfacher Vertragsauslegung verdrängt.
OGH 27. 5. 2014, 9 Ob 23/14v