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Anlegerentschädigung gemäß § 75 WAG für geschädigte AvW-Genussscheininhaber*)*)Dieser Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.

AbhandlungenRA Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, RAA Dr. Stephan Foglar-DeinhardsteinÖBA 2014, 838 Heft 11 v. 15.11.2014

Verschiedene Senate des OGH prüften zuletzt, ob AvW-Genussscheininhabern Ansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 zustehen. Die Antworten divergieren. Die Rechtsunsicherheit verlangt nach einer klärenden Analyse der Voraussetzungen für eine Entschädigung gemäß § 75 WAG.

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