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19. Neues Eigenmittelkonzept (Basel III)

Newsline Oktober 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 791 Heft 11 v. 15.11.2014

Änderungen des Konzeptes wie zB die Berechnung der Leverage Ratio und Entscheidung, ob und va in welcher Höhe diese als verbindliche Kennziffer vorgeschrieben werden soll, oder auch die Entscheidung, wie die Liquidity Coverage Ratio ab 1.1.2015 genau kalibriert sein wird, sind noch ausständig. Zur LCR sollte die Kommission bis 30. Juni 2014 die finalen delegierten Rechtsakte veröffentlichen, was nach aktuellem Stand Mitte Oktober 2014 erfolgen soll. Es ist daher davon auszugehen, dass der delegierte Rechtsakt nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1.1.2015 in Kraft treten wird, sondern mit Verspätung (möglicherweise bis zu 9 Monate). Ziel dieser Vorschriften ist es, dass Banken über ausreichend viele liquide Anlagen verfügen, die mit keinen bzw geringen Verlusten rasch verwertet werden können. Damit sollen für 30 Tage Abflüsse gedeckt werden können. Erfreulicherweise zeichnen sich auf die europäischen Spezifika eingehende modifizierte Anforderungen im Vergleich zum Baseler Ansatz ab (Anerkennung von KMU- und Konsumenten-Krediten). Auch zur vorläufigen Kalibrierung der Leverage Ratio, jedoch noch nicht zur Entscheidung, ob die Leverage Ratio eine verbindliche Kennziffer wird, hätte die Kommission bis 30. Juni 2014 einen delegierten Rechtsakt vorzulegen gehabt, nachdem diese ab 1.1.2015 zu veröffentlichen ist. Auch hier wird es wohl zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Die Überlegungen gehen dahin, die LR als eine Art "Back Stop" zu etablieren. Der Baseler Ausschuss will nun auch die langfristigen Liquiditätsanforderungen finalisieren. Sie sollen 2018 zur Anwendung gelangen. In der EU ist dafür noch eine Umsetzung erforderlich.

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