Der Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung bezüglich struktureller Eingriffe in den Bankensektor auf Basis des Liikanen-Reports (sogen Trennbanken-Vorschlag) sieht ua vor:
Verbot des EigenhandelsDer Anwendungsbereich der Verordnung und damit ua das Verbot des Eigenhandels soll Institute erfassen, die "global systemrelevant" sind oder deren Bilanzsumme in drei aufeinander folgenden Jahren EUR 30 Mrd und deren Handelsaktivitäten EUR 70 Mrd oder 10% der Bilanzsumme überschreiten. Eigenhandel soll über die Definition mit Kundenbezug und im Zusammenhang mit dem Liquiditäts- und Risikomanagement weiterhin auch Banken, die an sich in den Anwendungsbereich des Vorschlages fallen würden, erlaubt sein soll.