Die Richtlinie sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor. EBA hat bereits Entwürfe von Guidelines zur Begutachtung übermittelt (zB early intervention triggers, circumstances failing oder likely to fail, vereinfachte Anforderungen für Sanierungs- und Abwicklungspläne). Ziel dieser Konsultation und Guidelines ist, ein harmonisiertes Rahmenwerk für die Abwicklungsbehörden zu schaffen. Die Leitlinien sollen die Konvergenz der Aufsichts- und Abwicklungspraktiken fördern. Die Guidelines beabsichtigen ua die Einführung von Abwicklungswerkzeugen (zB Unternehmensveräußerung) im Bankenbereich zu erleichtern.