Die Europäische Union hat sich 2006 verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20% ihres jährlichen Verbrauchs an Primärenergie einzusparen. Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), das im Juli 2014 im Nationalrat beschlossen wurde, tritt mit 1.1.2015 in Kraft.
Dieses Gesetz hat ua folgende wichtige Punkte und Ziel: