Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance einen Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. Hauptinhalte dieser Kodexrevision sind die Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung ("Comply or Explain") und die Berücksichtigung der AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB.