Zu dieser BWG-Novelle, die im August 2014 in Kraft getreten ist, konnten zum gerade für die Kredit- und Versicherungswirtschaft, aber auch die Wirtschaft, so wichtigen Thema "Mandatsbeschränkung gemäß §§ 5 und 28a BWG" von der Bundessparte wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Insbesondere wird das sogen Gruppenprivileg (dh Zusammenrechnung der Geschäftsführer- und Aufsichtsratsmandate innerhalb der KI-Gruppe, damit diese Mandate zusammen nur als 1 Mandat gelten) auch auf Unternehmen ausgedehnt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, dass auch weiterhin Unternehmer im Aufsichtsrat von Banken und Versicherungen vertreten sein können.