Nachfolgende Arbeit erläutert die zivil- und insolvenzrechtliche Stellung der Konsortialbanken beim Innenkreditkonsortium unter besonderer Berücksichtigung der Insolvenz des Konsortialführers. Nach Ansicht des Autors liegt schon in der Einbringung quoad sortem die Vereinbarung von Treuhandschaft, die nach Maßgabe der jüngeren – zu anderen Konstellationen entwickelten – Rsp des OGH die Treugeber (hier: die Konsortialbanken) bei Insolvenz der Treuhänderin (hier: der Konsortialführerin) zur Aussonderung berechtigt. Aussonderungsgegenstand sind nach dieser Auffassung vor Zahlung des Kreditnehmers an den Treuhänder in Anlehnung an § 392 Abs 2 UGB die aliquoten Kreditrückzahlungsansprüche des Treuhänders gegenüber dem Kreditnehmer (samt den zugehörigen Hypotheken), nach Zahlung mangels Vermengung die aliquot zugeflossenen Beträge.