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Rat der Europäischen Union verabschiedet Regelwerk zur Schaffung eines Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2014, 718 Heft 10 v. 15.10.2014

Nach Einigung im EU Parlament Anfang April 2014 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union am 14.7.2014 eine Verordnung zur Einführung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism" – SRM) für Banken in finanziellen Schwierigkeiten. Ziel des SRM ist es, die Abwicklungs- und Sanierungsprozesse für Banken zu harmonisieren und effizienter zu gestalten und die Abhängigkeit der Institute von der Bonität ihrer Nationalstaaten zu reduzieren. Damit soll insb vermieden werden, dass im Zuge des Abwicklungsprozesses auf Steuergelder zurückgegriffen werden muss. Der Mechanismus wird sowohl für alle Banken im Euroraum als auch für jene in den übrigen Mitgliedstaaten, die freiwillig daran teilnehmen, gelten.

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