Am 28.8.2014 wurde die UCITS V Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities Directive) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Rahmenwerk, das spezielle Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften definiert, sieht in der aktuellen Fassung eine erhebliche Erweiterung des Investorenschutzes vor und bildet laut Pressemitteilung des Rats einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger nach der Finanzkrise.