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23. SEPA – Zahlungsverkehr

Newsline September 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 716 Heft 10 v. 15.10.2014

Durch die SEPA-Änderungsverordnung wurde die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem bis 31. Juli 2014 verlängert. Seit 1. August 2014 besteht die verpflichtende Verwendung der internationalen Kontonummer (IBAN und BIC). Die Umstellung hat in der Praxis reibungslos funktioniert, die österreichischen Kreditinstitute waren gut vorbereitet.

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