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15. Neues Eigenmittelkonzept (Basel III)

Newsline September 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 714 Heft 10 v. 15.10.2014

Änderungen des Konzeptes wie zB die Berechnung der Leverage Ratio und Entscheidung, ob und va in welcher Höhe diese als verbindliche Kennziffer vorgeschrieben werden soll, oder auch die Entscheidung, wie die Liquidity Coverage Ratio ab 1.1.2015 genau kalibriert sein wird, sind noch ausständig. Zur LCR sollte die Kommission bis 30. Juni 2014 die finalen delegierten Rechtsakte veröffentlichen, was nicht erfolgt ist; diese werden für September erwartet, wobei sich daran eine Einspruchsfrist für Rat und EP anschließt, sodass davon auszugehen ist, dass der delegierte Rechtsakt nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1.1.2015 in Kraft treten wird, sondern mit einer gewissen Verspätung (möglicherweise bis zu 9 Monate). Auch zur vorläufigen Kalibrierung der Leverage Ratio, jedoch noch nicht zur Entscheidung, ob die Leverage Ratio (LR) eine verbindliche Kennziffer wird, hätte die Kommission bis 30. Juni 2014 einen delegierten Rechtsakt vorzulegen gehabt, nachdem diese ab 1.1.2015 zu veröffentlichen ist. Auch hier wird es wohl zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Die Überlegungen gehen dahin, die LR als eine Art "Back Stop" zu etablieren.

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