Die Verordnung wurde im Juli 2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel des SRM ist, dem SSM unterliegende Banken, die in Schwierigkeiten geraten, mit geringeren Kosten abwickeln zu können und die Belastung der Steuerzahler zu minimieren. Verbunden ist damit die Schaffung eines Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF).