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Zur Zurückweisung von Teilleistungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenbergen, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1935ÖBA 2013, 610 Heft 8 v. 1.8.2013

§§ 988, 1415 ABGB.

Zwar darf der Gläubiger im bargeldlosen Zahlungsverkehr bloße Teilleistungen grundsätzlich nicht zurückweisen, wenn ihm die Leistungsannahme keine nennenswerte Mühe bereitet. Gegenteiliges gilt jedoch, wenn der Leistende nur unter nicht vereinbarten Bedingungen leisten will.

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