Das im Rahmen der Umsetzung der AIFM-RL vorgeschlagene AIFMG wird einschneidende Auswirkungen auf die gesamte österreichische Fondsbranche, einschließlich die bisher weitestgehend erlaubnisfreien geschlossenen (Immobilien) Fonds, haben. Im Bereich der Produktregelung enthält der Begriff des AIF Unschärfen, die zweifelsfrei auch der offenen Formulierung auf europäischer Ebene geschuldet sind. Bei der Beurteilung der AIF- und AIFM-Eigenschaft von geschlossenen Immobilienfonds werden Rechtsanwender daher zumindest anfangs mit Abgrenzungsschwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Einstufung als AIF ist aber nicht zuletzt deshalb von erheblicher Bedeutung, da damit ein Regelungsregime zur Anwendung kommt, das insbesondere im Hinblick auf den Vertrieb an Kleinanleger äußerst restriktiv ausgestaltet ist.