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Auswirkungen des AIFMG auf Fondsmanager und den Vertrieb der von ihnen verwalteten Alternativen Investmentfonds in Österreich

AbhandlungDr. Rolf MajcenÖBA 2013, 493 Heft 7 v. 1.7.2013

Am 4. Juni 2013 wurde in Österreich die Regierungsvorlage für ein Alternative-Investmentfonds-Manager-Gesetz (AIFMG) veröffentlicht, mit dem für Verwalter alternativer Investmentfonds Qualifikationsanforderungen sowie eine Konzessionierung samt Aufsichtsbestimmungen festgelegt werden. Durch ein europäisches Passportregime soll ein EU-weiter Vertrieb von AIFs an professionelle Kunden zulässig sein. Mit dem AIFMG, das am 22. Juli 2013 in Kraft treten soll 1)1)§ 74 AIFMG., wird die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie), die am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist, am letztmöglichen Tag in österreichisches Recht umgesetzt 2)2)Der AIFMG-Begutachtungsentwurf zu dem komplexen und umfassenden Regelungsvorhaben wurde am 23.4.2013 veröffentlicht. Als Begutachtungsfrist wurden lediglich zwei Wochen eingeräumt. Gem Rundschreiben des BundeskanzleramtVerfassungsdienstes vom 2.6.2008, BKA-600.614/0002-V/2/2008 hat die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen und "so wie es gewiss Fälle geben kann, in denen eine kürzere Frist vertretbar ist, wird es umgekehrt auch Fälle geben, in denen auch die sechswöchige Frist zu kurz ist.".

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