Am 4. Juni 2013 wurde in Österreich die Regierungsvorlage für ein Alternative-Investmentfonds-Manager-Gesetz (AIFMG) veröffentlicht, mit dem für Verwalter alternativer Investmentfonds Qualifikationsanforderungen sowie eine Konzessionierung samt Aufsichtsbestimmungen festgelegt werden. Durch ein europäisches Passportregime soll ein EU-weiter Vertrieb von AIFs an professionelle Kunden zulässig sein. Mit dem AIFMG, das am 22. Juli 2013 in Kraft treten soll 1), wird die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie), die am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist, am letztmöglichen Tag in österreichisches Recht umgesetzt 2).