Art 5, 6, 54b LGVÜ 1988
Art 5 Z 3 EuGVVO.
Schadenersatzklagen aus Kapitalanlagen sind unter Art 5 Z 3 LGVÜ/EuGVVO zu subsumieren. Demnach sind Handlungs- und Erfolgsort zuständigkeitsbegründend; dem Kläger steht die Wahl zwischen diesen beiden Gerichtsständen zu.