Der Ausschuss der ständigen Vertreter des Europäischen Rats hat am 18.4.2013 die Einigung mit dem Europäischen Parlament zur einheitlichen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism - SSM) bestätigt. Im Mittelpunkt der Vereinbarung stehen die beiden Verordnungen zur Übertragung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben an die EZB und zur Änderung der bestehenden Bestimmungen iZm der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Das System der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht wird sich künftig aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzen.