Im Mai 2013 veröffentlichte die FMA ein Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen. Die Eignungsprüfung umfasst in Zukunft nicht nur Geschäftsleiter, sondern alle (auch einfache) Aufsichtsratsmitglieder und Inhaber von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten. Im Rundschreiben legt die FMA ausführlich ihre Ansicht zu den Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit sowie an regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen dar. Die dargestellten Anforderungen sind ab 22.5.2013 einzuhalten.