Die Aufnahme und Führung des Betriebes einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Am 22.3.2013 veröffentlichte die BaFin ein umfassendes Merkblatt zum Erlaubnisverfahren betreffend AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 des Kapitalanlagegesetzbuch-Entwurfes (KAGB-E). AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß dieser Bestimmung sind solche, die mindestens einen AIF verwalten oder die Absicht hegen, zu verwalten. Da das Merkblatt derzeit lediglich auf dem Entwurf des KAGB beruht, steht es unter dem Vorbehalt inhaltlicher Änderungen des KAGB.