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Zur Verfügungsmacht des Mitinhabers eines Oder-Depots.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1900ÖBA 2013, 207 Heft 3 v. 1.3.2013

Z 28, 35 ABB

§§ 451, 1368 ABGB.

Bei einem gemeinsamen Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Depot") kann ein einzelner Inhaber die erliegenden Wertpapiere wirksam verpfänden. Der Hinweis des Verpfänders, dass die Papiere im Eigentum eines anderen Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage die wirksame Verpfändung nicht.

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