Am 29.1.2013 haben der liechtensteinische Regierungschef und die österreichische Finanzministerin in Vaduz ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern unterzeichnet. Bekanntlich folgt dieses Abkommen dem Muster des Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Eine Ähnlichkeit besteht allerdings nur auf den ersten Blick. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Es zeigt sich, dass das neue Abkommen teilweise zum Anlass genommen wurde, Lücken des Schweizer Abkommens im Verhältnis zu Liechtenstein zu schließen. Gleichzeitig wurde der Regelungsbereich erheblich ausgeweitet. Vor allem werden auch liechtensteinische Treuhänder als Mitglieder von Verwaltungsorganen liechtensteinischer Stiftungen in die Pflicht genommen.