Aufbauend auf der dritten Geldwäscherichtlinie hat die Europäische Kommission am 5.2.2013 zwei Vorschläge zur Stärkung der EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfer veröffentlicht. Das vorgestellte Paket umfasst einerseits eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und andererseits eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer "ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit".