Am 14.2.2013 wurde der Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer von der Kommission angenommen. Die Anträge jener elf Mitgliedstaaten, die die Steuer einführen und zu denen auch Österreich zählt, sehen vor, dass die Steuersätze 0,1 Prozent für Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivatkontrakte betragen. Der Richtlinienvorschlag wird nun von den Mitgliedstaaten weiter erörtert, wobei alle 27 EU-Länder an den Beratungen teilnehmen können. Für die Einführung der Finanztransaktionssteuer ist eine einstimmige Annahme des Vorschlags notwendig. Abstimmungsberechtigt sind jedoch nur jene Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen.