Im Dezember 2012 hat die FMA ein Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG veröffentlicht. Das Rundschreiben ist eine Reaktion der Aufsichtsbehörde auf Anfragen in Bezug auf die Bilanzierung von Zinssteuerungsderivaten im Bankbuch und auf geänderte Solvabilitätsnormen zur Bewertung von Derivaten.