Während früher Fragen einer möglichen Beteiligungsstrafbarkeit von Bankmitarbeitern (BA) und Banken an Vermögensdelikten und Steuervergehen ihrer Bankkunden kaum Gegenstand der strafrechtlichen Auseinandersetzung in Österreich waren, hat diese Diskussion gerade durch das Steuerabkommen Österreich - Schweiz neuen Aufschwung erfahren. Bekanntlich soll das Steuerabkommen unter anderem dem österreichischen Staat ein Steueraufkommen aus in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß besteuerten Vermögens- und Ertragsgrundlagen sichern, die ansonsten der Gefahr der Festsetzungs- bzw Einhebungsverjährung unterliegen würden. Die Entscheidung für eine bestimmte Option des Steuerpflichtigen soll diesem - gewissermaßen im Gegenzug - zu einer weitgehenden Abgeltungs- und Amnestiewirkung für die in der Vergangenheit begangenen Steuervergehen verhelfen. In Kraft treten wird das Steuerabkommen am 1.1.2013, nachdem das für den 25.11.2012 geplante Referendum in der Schweiz nicht stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Abhandlung wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen sich ein BA bzw die Bank an (Steuer-)Vergehen und Verbrechen des Bankkunden beteiligen kann.