Am 9.11.2012 eröffnete die EBA eine Konsultation mit Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) iZm Artikel 25 (2) (a) der CRR (Teil 2). Der RTS-Entwurf regelt Bedingungen, unter denen die zuständigen Behörden bestimmen können, dass eine im einzelstaatlichen Recht anerkannte Art von Unternehmen für die Zwecke des Artikel 25 der CRR als Gegenseitigkeitsgesellschaft, Genossenschaft oder ähnliche Einrichtung anerkannt werden können.