Am 22.10.2013 veröffentlichte die EBA insgesamt drei Konsultationspapiere, um die Liquiditätsanforderungen im Rahmen der Capital Requirements Regulation genauer zu spezifizieren. Konkret handelt es sich dabei (1) um Draft Implementing Technical Standards (ITS) zur Definition von Währungen, in denen weniger liquide Aktiva verfügbar sind als für LCR-Zwecke notwendig sind, (2) um Draft Regulatory Technical Standards (RTS) zu Ausnahmeregelung für ebenjene Währungen iZm der LCR sowie (3) um Draft ITS in Bezug auf Währungen, in denen nur Staatsanleihen und Zentralbankschuldverschreibungen das Kriterium der Zentralbankfähigkeit erfüllen.