Die FMA veröffentlichte im Oktober 2013 eine Reihe von Verordnungsnovellen bzw neuen Verordnungen, in denen sie aufgrund europarechtlicher Grundlagen Verweisanpassungen durchführt, Meldeformate adaptiert und umgliedert, Definitionen näher erläutert und eine bereits vorgenommene Zuordnung der von anerkannten Ratingagenturen vergebenen Ratings zu (CRR-)Bonitätsklassen bestätigt. Eine neue Verordnung soll darüber hinaus die Kriterien der Wesentlichkeit nachgeordneter, zugeordneter oder teilnehmender Institute in Zusammenhang mit dem Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) definieren.