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Zur Anwendung von §§ 1415, 1416 ABGB bei Teiltitulierung einer Kreditforderung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1965ÖBA 2013, 829 Heft 11 v. 1.11.2013

§§ 863, 914, 1415, 1416 ABGB

§ 208 EO

Die Anwendung der §§ 1415 f ABGB setzt voraus, dass zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner mehrere Verbindlichkeiten ("Schuldposten") bestehen und der Schuldner eine Leistung erbringt, die zur Erfüllung aller seiner Verbindlichkeiten nicht ausreicht.

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