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Zum Kündigungsrecht des Leasinggebers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1954ÖBA 2013, 762 Heft 10 v. 1.10.2013

§§ 1090, 1118 ABGB

§§ 29, 33 MRG

Der Leasinggeber ist jedenfalls, dh auch bei Anwendbarkeit des MRG auf den konkreten Leasingvertrag, zur Vertragsaufhebung wegen Zahlungsrückständen gemäß § 1118 ABGB iVm § 29 Abs 1 Z 5 MRG berechtigt. Unter § 1118 ABGB fällt auch eine "Mietvorauszahlung" zur Abdeckung zusätzlicher Baukosten.

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