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Der Grundsatz des geschlossenen Wechsels aller Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß § 17 PKG*)*)Die vorliegende Arbeit stellt kein Gutachten dar und gibt in allen Teilen allein die persönliche Auffassung des Autors wieder.

AbhandlungenAss.-Prof. Dr. Gerhard SariaÖBA 2012, 599 Heft 9 v. 1.9.2012

Das in § 17 PKG normierte Prinzip des grundsätzlich geschlossenen Wechsels sämtlicher Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wurde durch ein Erkenntnis des OLG Wien grundlegend in Frage gestellt. Der OGH hat diese unterinstanzliche Rechtsansicht nunmehr verworfen. Die vorliegende Arbeit vertieft die knapp gehaltene Argumentation des OGH und untersucht insb den persönlichen Anwendungsbereich des § 17 PKG.

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