§§ 1295, 1323 ABGB.
Die Vorteilsanrechnung betrifft nur den Fall, dass das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers beim Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile auslöst.
OGH 25.1.2012, 7 Ob 8/12w
§§ 1295, 1323 ABGB.
Die Vorteilsanrechnung betrifft nur den Fall, dass das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers beim Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile auslöst.
OGH 25.1.2012, 7 Ob 8/12w