vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hedgefondsveranlagungen mit "Compulsory Redemption" und Sachauskehr im Investmentfondsrecht

AbhandlungenMMag. Dr. Martin OppitzÖBA 2012, 508 Heft 8 v. 1.8.2012

Bei "Anderen Sondervermögen" iS des InvFG sind die Anlagegrenzen flexibler als bei richtlinienkonformen Fonds ausgestaltet. Bei Hedgefondsveranlagungen "Anderer Sondervermögen" sind sog "Compulsory Redemption"-Klauseln nicht unüblich; damit wird Hedgefondsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, eine Rücklösung nach eigenem Ermessen vorzunehmen; mitunter kann mit einer derartigen Rücklösung eine Sachauskehr einhergehen. Damit ist die Frage aufgeworfen, ob bzw wie das Fondsmanagement des "Anderen Sondervermögens" den unmittelbaren Konsequenzen einer derartigen Sachauskehr - (vorübergehende) Verletzung der investmentfondsrechtlichen Veranlagungsvorschriften - entgegenzuwirken hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte